Erfahrungen als Nebenkläger in einem RAF-Prozess

Philosophischer Gesprächskreis Neubrandenburg, 27. April 2017, 19.30 Uhr
Ort: Hotel am Ring, Große Krauthöferstr. 1, Neubrandenburg

Referent:  Prof. Dr. Michael Buback, Göttingen

Das tödliche Attentat auf  Generalbundesanwalt Buback erschütterte die  Bundesrepublik Deutschland. Doch die  direkt  an der Tat  beteiligten Verbrecher  wurden bisher nicht zur Rechenschaft  gezogen.  Der Sohn des Getöteten, Prof. Michael Buback, berichtet von seinen Erfahrungen im Prozess: 

Welche Erkenntnisse liegen zum  Karlsruher Attentat am 7. April 1977  vor?   Wer sind  die Tatbeteiligten aus Sicht der Ermittler?   Welche davon  abweichenden Ergebnisse  haben die Angehörigen?  Was sind die  zahlreichen Mängel bei der Aufklärung des Attentats? Welche Rolle spielte Verena Becker, die 2010 von der Bundesanwaltschaft wegen Mittäterschaft beim Karlsruher Verbrechen angeklagt wurde?

Inzwischen hat es sich ergeben, dass die einzigen wegen des Karlsruher Attentats zu Lebens-länglich verurteilten drei Personen nicht am Tatort, also nicht am Verbrechen unmittelbar beteiligt waren. Die tatsächlichen Mittäter sind somit für dieses schwere Verbrechen keinen Tag in Haft gewesen. Prof. Buback stellt dar, dass die Klärung des Karlsruher Verbrechens nicht besonders schwierig erscheint, sie aber wohl dennoch nicht mehr gelingen wird.