Erfahrungen als Nebenkläger in einem RAF-Prozess
Philosophischer Gesprächskreis Neubrandenburg, 27. April 2017, 19.30 Uhr
Ort: Hotel am Ring, Große Krauthöferstr. 1, Neubrandenburg
Referent: Prof. Dr. Michael Buback, Göttingen
Das tödliche Attentat auf Generalbundesanwalt Buback erschütterte die Bundesrepublik Deutschland. Doch die direkt an der Tat beteiligten Verbrecher wurden bisher nicht zur Rechenschaft gezogen. Der Sohn des Getöteten, Prof. Michael Buback, berichtet von seinen Erfahrungen im Prozess:
Welche Erkenntnisse liegen zum Karlsruher Attentat am 7. April 1977 vor? Wer sind die Tatbeteiligten aus Sicht der Ermittler? Welche davon abweichenden Ergebnisse haben die Angehörigen? Was sind die zahlreichen Mängel bei der Aufklärung des Attentats? Welche Rolle spielte Verena Becker, die 2010 von der Bundesanwaltschaft wegen Mittäterschaft beim Karlsruher Verbrechen angeklagt wurde?
Inzwischen hat es sich ergeben, dass die einzigen wegen des Karlsruher Attentats zu Lebens-länglich verurteilten drei Personen nicht am Tatort, also nicht am Verbrechen unmittelbar beteiligt waren. Die tatsächlichen Mittäter sind somit für dieses schwere Verbrechen keinen Tag in Haft gewesen. Prof. Buback stellt dar, dass die Klärung des Karlsruher Verbrechens nicht besonders schwierig erscheint, sie aber wohl dennoch nicht mehr gelingen wird.